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Für den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine umweltfreundlichere, geförderte Heizung gewährt der Staat Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Grundförderung.
Neben der Grundförderung von 30 Prozent bekommen Sie zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent, wenn Sie Ihre alte Heizung austauschen, obwohl sie noch funktioniert und es sich um eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung handelt.
Wollen Sie eine funktionierenden Gas- oder Biomasseheizung tauschen, muss die Erst-Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Der Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent und entfällt ab 2037 ganz.
Sofern Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt, erhalten Sie einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Der Nachweis ist durch die letzten zwei Einkommensteuerbescheide zu erbringen. Anhand dessen wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt.
Für Wärmepumpen, die besonders effizient sind oder ein natürliches Kältemittel nutzen zusätzlich einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent.
Der Fördersatz in Addition von Grundförderung und allen Boni ist auf maximal 70 Prozent oder 30.000 € gedeckelt.
* auf Förderung besteht kein Rechtsanspruch
Wir planen nicht nur Ihre neue Heizung, wir beraten und unterstützen Sie auch ganz individuell bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln.
Der Klassiker: Staatliche Fördermittel rund um das Thema ökonomisches, ökologisches und soziales Bauen .
Die Umweltbank steht für nachhaltige Kreditfinanzierungen und Förderung umweltfreundlicher Technologien.